- 2015 a -

1287. o. T. Oppeln.

doch zwischen 1.u. 4. April.

Die vorstehend erwähnten Schiedsrichter kommen über folgende Bedingungen überein. Der Herzog restituirt Ottmachau, Edelstein und alle occupirten Kirchengüter, auch die des Bischofs von Lebus, desgl. die Zehnten und Zinsen von 2 Jahren, ruft die vertriebenen Cleriker zurück an Stelle der neueingesetzten, wogegen die Bannsentenzen aufgehoben werden sollen, den zu ersetzenden Schaden sollen Schiedsrichter abschätzen und über die eventuelle Zurücknahme der sonstigen ihrem Rechte nach zweifelhaften Verfügungen sollen einige als unparteiisch anerkannte polnische Bischöfe und andere Prälaten als Schiedsrichter entscheiden.

Aus den Acta Thome bei Stenzel, Bisthumsurk. 225.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.